Zur HauptnavigationZur Funktionsnavigation mit Kontakt-LinkZur Login-BoxZum InhaltZum 'Seite drucken'-Link
Schuldnerberatung
Sie befinden sich hier:    Startseite    Schuldnerberatung    Häufig gestellte Fragen    Schuldenarten Internet
 

Zur Online-Beratung

Noch nicht angemeldet?Wenn Sie die Online-Beratung zum ersten Mal in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte unter "Noch nicht angemeldet" an.

Schuldnerberatung

Ich habe bei einem Versandhaus im Internet bestellt. Kann ich den Vertrag noch widerrufen?

Bei einem über das Internet geschlossenen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer handelt es sich um einen sog. "Fernabsatzvertrag". Bei diesen besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt wurde. Nach erklärtem Widerruf ist der Verbraucher verpflichtet, die Waren zurückzusenden.

Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, bei denen kein Widerrufsrecht existiert, z. B. bei Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, oder bei der Bestellung von Zeitungen und Illustrierten.