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Muss mein Ehepartner für meine Schulden einstehen?

Für Schulden, die ein Ehepartner bereits vor der Eheschließung gemacht hat, haftet auch nur dieser selbst. Anders ist es bei Schulden, die während der Ehezeit aufgenommen werden. Während der Ehe ist grundsätzlich jeder Ehepartner berechtigt, Geschäfte zur Deckung des angemessenen familiären Lebensbedarfs abzuschließen und dabei auch den anderen Ehepartner zu verpflichten. Dies gilt z. B. für die Anschaffung von Kleidung oder Hausrat oder für die Erteilung von Reparaturaufträgen. Nicht hierunter fällt die Aufnahme größerer Darlehen. Hier haftet der Ehepartner nur dann, wenn er auch mitunterschrieben hat. (Alle Angaben beziehen sich auf den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft).

 

Fragen zu Regulierungsmöglichkeiten

Muss mein Ehepartner für meine Schulden einstehen?