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Häufig gestellte Fragen
RegulierungsmöglichkeitenWie verschaffe ich mir einen Überblick über meine Schulden?
Bevor Sie sich auf den Weg machen, finden Sie heraus, wo Sie gerade stehen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre
Gläubiger | aktueller Ansprechpartner | Höhe der Gesamtforderung | Verfahrensstand | Bemerkungen |
ursprünglicher Vertragspartner | Absender des letzten Schreibens | Einschließlich Kosten und Zinsen | Mahnung, gerichtliches Verfahren, Urteil, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher, Eidesstattliche Versicherung... | letzte Zahlung, wer haftet mit? ... |
Prüfen Sie, ob Schulden vorrangig bezahlt werden müssen (Miet- oder Energieschulden, Geldstrafen, ...). Sind Schulden dabei, die Ihre (mögliche) Berufstätigkeit gefährden?
Führen Sie Haushaltsbuch? Falls nicht, schreiben Sie täglich Ihre Ausgaben auf und ordnen diese bestimmten Ausgabekategorien zu (Ernährung, Freizeit, Hygiene, Fahrtkosten, ...). Wenn Sie mindestens drei Monate durchhalten, haben Sie so einen guten Überblick und können überlegen, an welcher Stelle Einsparungen möglich sind. Vordrucke erhalten Sie in Ihrer
Schuldnerberatungsstelle oder unter
www.Geld-und-Haushalt.de.
Welche Auswege aus den Schulden gibt es?
Nun wissen Sie, wo Sie stehen, wie schwer Ihr Gepäck ist und was Ihnen auf Ihrem Weg an „Proviant“ zur Verfügung steht. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, welcher (Aus)Weg möglich ist, um die Schulden in den Griff zu bekommen.
Verhandlungen mit dem Ziel der Regulierung können als Lösung beinhalten:
Wie geht es weiter?
Den ersten Schritt sind Sie gegangen: Sie haben erkannt, dass Sie Hilfe benötigen. Wie umfangreich die Hilfe sein muss, können nur Sie sagen. Das, was Sie eigenständig erledigen können, werden Sie selbst tun. Viele berichten, dass erst einmal innere Widerstände überwunden werden müssen, wie zum Beispiel Schuld- oder Schamgefühle, Ärger und Wut über eigenes Verhalten oder über die Reaktionen von Gläubigern ...
Falls Sie Hilfe beim Ordnen der Unterlagen benötigen, holen Sie sich Unterstützung – wenn möglich von Angehörigen oder Freunden. Ihre
Schuldnerberatung ist sicherlich auch gern bereit, Ihnen zu zeigen, wie es geht. Entscheidend ist, dass Sie dran bleiben.
Sie haben sich für einen der drei oben genannten Wege entschieden oder benötigen Hilfe bei der Entscheidungsfindung? Sie wollen diesen Weg gemeinsam mit Ihrer Schuldnerberatung gehen? Melden Sie sich für eine feste Beratung an. Sie müssen mit einer Wartezeit rechnen.
Muss mein Ehepartner für meine Schulden einstehen?
Für Schulden, die ein Ehepartner bereits vor der Eheschließung gemacht hat, haftet auch nur dieser selbst. Anders ist es bei Schulden, die während der Ehezeit aufgenommen werden. Während der Ehe ist grundsätzlich jeder Ehepartner berechtigt, Geschäfte zur Deckung des angemessenen familiären Lebensbedarfs abzuschließen und dabei auch den anderen Ehepartner zu verpflichten. Dies gilt z. B. für die Anschaffung von Kleidung oder Hausrat oder für die Erteilung von Reparaturaufträgen. Nicht hierunter fällt die Aufnahme größerer Darlehen. Hier haftet der Ehepartner nur dann, wenn er auch mitunterschrieben hat. (Alle Angaben beziehen sich auf den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft).