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Bildcollage von Müttern beim Sport, in einem Beratungsgespräch und bei einer Ärztin
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Häufig gestellte Fragen

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Was ist eine Mütterkur?

Die Mütterkur ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge und Rehabilitation für Mütter, die alleine zur Kur fahren. Die  Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung der Maßnahme die Kosten für den Zeitraum von 3 Wochen. Verlängerungen sind bei med. Notwendigkeit möglich. Zum therapeutischen Programm gehören: medizinische und ärztliche Behandlung, Bewegung, Gruppen- und Einzelgespräche, psychologische Beratung,  Entspannungsverfahren, Ernährungsberatung, kreative und musische Angebote.

Was ist eine Mutter-Kind-Kur?

Die Mutter-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und ihre Kinder. Die  Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung der Maßnahme die Kosten für den Zeitraum von 3 Wochen. Verlängerungen sind bei med. Notwendigkeit möglich. Zum therapeutischen Programm gehören: medizinische und ärztliche Behandlung, Bewegung, Gruppen- und Einzelgespräche, psychologische Beratung,  Entspannungsverfahren, Ernährungsberatung, kreative und musische Angebote. Die Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut; Erkrankungen und gesundheitliche Störungen werden behandelt.  Für schulpflichtige Kinder gibt es eine Schulaufgabenbegleitung.

Was ist eine Vater-Kind-Kur?

Die Vater-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge und Rehabilitation für Väter und ihre Kinder. Die  Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung der Maßnahme die Kosten für den Zeitraum von 3 Wochen. Verlängerungen sind bei med. Notwendigkeit möglich. Zum therapeutischen Programm gehören: medizinische und ärztliche Behandlung, Bewegung, Gruppen- und Einzelgespräche, psychologische Beratung Entspannungsverfahren, Ernährungsberatung, kreative und musische Angebote. Die Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut; Erkrankungen und gesundheitliche Störungen werden behandelt. Für schulpflichtige Kinder gibt es eine Schulaufgabenbegleitung.

Wann habe ich Anspruch auf eine Kur?

Alle Mütter und Väter haben Anspruch auf eine solche Maßnahme. Voraussetzung ist, dass körperliche und seelische Störungen vorliegen, eine Gesundheitsvorsorge erforderlich ist und der Bedarf mit einem ärztlichen Attest bestätigt wird. Antrag und Attest gehen zur Prüfung und Genehmigung zur Krankenkasse und zum medizinischen Dienst der Krankenversicherung. 

Häufig tragen Frauen neben ihrer beruflichen Tätigkeit die Hauptlast in der Familie. Insbesondere wenn Probleme mit den Kindern, in der Ehe, mit dem Geld, den Wohnverhältnissen oder durch Pflege von Angehörigen auftreten kann dies zu körperlichen Erkrankungen, Erschöpfungszuständen oder psychischen Erkrankungen führen. Dann bietet die Kur die Möglichkeit zur Behandlung der Störungen und Erkrankungen.

Wie ist der Weg zur Kur?

Zur Genehmigung einer Kur ist ein ärztliches Attest notwendig. Hilfreich ist ein Beratungsgespräch bei einer unserer 460 Beratungsstellen in Deutschland. Hier erhalten Sie die nötige Hilfe, Antragsformulare und Informationen rund um die Kur. Die Anschriften der Beratungsstellen finden Sie auf unserer Homepage unter Symbol für externen Linkwww.kag-muettergenesung.de.

Liegt ein ärztliches Attest vor, geht dies an die Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung. Zusätzlich prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen die eingereichten Unterlagen, ob alle Vorraussetzungen vorliegen. Die Krankenkasse genehmigt dann die Kur. Entweder besprechen Sie mit der Beratungsstelle oder mit der Krankenkasse die Auswahl einer für Sie passenden Klinik.

Woher bekomme ich Attest- und Antragsvordrucke?

Attest- und Antragsvordrucke erhalten Sie bei unseren Beratungsstellen. Weiterhin können Sie diese auf unserer Homepage Symbol für externen Linkwww.kag-muettergenesung.de anschauen, herunterladen und ausdrucken. Verschiedene Krankenkassen haben auch eigene Vordrucke oder verwenden den offiziellen Antragsvordruck für Reha – Maßnahmen. Die Beratungsstelle hilft Ihnen auch hier weiter.

Wie lange dauert eine Mütter- / Mutter-Kind- / Vater-Kind- Kur?

In der Regel 3 Wochen. Bei med. Notwendigkeit ist eine Verlängerung möglich.

Was kostet eine 3-wöchige Kur?

Die Kosten für die Maßnahme werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie bezahlen einen Eigenanteil von 10,- € pro Tag für Erwachsene, sofern Sie nicht aufgrund der Überschreitung der Eigenanteilsgrenze von 2 % ihres Jahreseinkommens (1 % bei chronisch Kranken) befreit sind. Kinder sind von der Zuzahlung befreit. Bei Finanzierungsproblemen wenden Sie sich bitte an unsere Beratungsstelle.

Wer trägt die Fahrtkosten zur Klinik?

Die Fahrtkosten trägt Ihre Krankenkasse. Bei Fahrten zur stationären Vorsorge beträgt die Zuzahlung 10 % der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €. Bei Fahrten zur stationären Rehabilitation ist kein Eigenanteil zu entrichten.

Wird mir die Zeit der Kur auf den Urlaub angerechnet?

Nach § 10 Bundesurlaubsgesetz dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Sie müssen für Ihre Kur keinen Urlaub beantragen.

Wie finde ich die passende Klinik?

Unsere Kliniken haben einen Auftrag für die Behandlung von Erschöpfungszuständen bei körperlicher und seelischer Überlastung, bei depressiven und psychosomatischen Störungen. Darüber hinaus hat jede Klinik einen besonderen Schwerpunkt für die Behandlung körperlicher (somatischer) Erkrankungen. Eine Übersicht finden Sie unter Symbol für externen Linkwww.kag-muettergenesung.de. In den meisten Fällen ist dafür eine Behandlung in einer Klinik an der Nord- und Ostsee nicht zwingend erforderlich.

Wie kann ich meine Kinder versorgen, wenn ich alleine zur Kur fahren will?

Wenn Sie alleine fahren, ist es wichtig, dass vor Beginn der Maßnahme die Versorgung der Kinder während Ihrer Abwesenheit geklärt ist. Die Versorgung können Angehörige übernehmen, oder Sie können ergänzend eine Familienhilfe beantragen, soweit eines der  Kinder unter 12 Jahre alt ist. Hierzu beraten Sie auch unsere Mitarbeiter in den Beratungsstellen.

Wie krank muss mein Kind / müssen meine Kinder sein damit Sie mitfahren können?

Es gibt unterschiedliche Gründe für die Mitnahme von Kindern zu einer Vorsorge und Reha-Massnahme. Kinder können selbst unter gesundheitlichen Störungen und Erkrankungen leiden und sind behandlungsbedürftig, z.B. aufgrund von  Hauterkrankungen, Atemwegserkrankungen, Allergien, Übergewicht.

Gründe für die Mitnahme der Kinder können aber auch Störungen in der Mutter-Kind-Beziehung sein, oder dass eine Trennung von Mutter und Kind zu psychischen Störungen des Kindes führen kann. Aber die familiäre Situation, z. B. bei Alleinerziehenden oder fehlende Betreuungsmöglichkeiten während der Abwesenheit der Mutter sind Gründe, damit Kinder mitfahren können.

Ist das Kind behandlungsbedürftig, muss ein Attest des Arztes vorliegen.

Muß die Maßnahme in den Schulferien sein?

Vorsorge- und Reha-Maßnahmen für Mütter/Väter und Ihre Kinder finden ganzjährig statt. In unseren Kliniken erhalten Schüler einen schulbegleitenden Unterricht. Unterrichtet werden die Kinder durch Fachpersonal.

Was ist Vorsorge und Rehabilitation?

Vorsorgemaßnahmen dienen der Behandlung und Beeinflussung von Risikofaktoren, Gesundheitsstörungen und Beeinträchtigungen. Weiterhin dienen sie der Förderung und dem Erhalt der Gesundheit und sollen einem Fortschreiten einer drohenden Krankheit entgegenwirken.

Rehabilitation kommt in Betracht wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Schädigung voraussichtlich nicht nur eine vorübergehende im Alltag relevante Funktionsstörung vorliegt oder eine Beeinträchtigung der  Teilhabe im Alltag droht.

Gibt es diese Maßnahmen auch für privat Versicherte?

In der Regel können Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse nur eine Mutter- / Mutter- Kind- / Vater-Kind-Maßnahme beantragen, wenn Sie dies im Rahmen Ihrer Versicherung mit abgeschlossen haben. Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice, ob diese eine Vorsorge- / Rehabilitations- oder Sanatoriumsbehandlung enthält.

Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Beihilfe für medizinische Behandlung, können Sie für diese Maßnahmen Beihilfe beantragen. Ihre private Krankenkasse übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung während des Aufenthaltes.

Wo finde ich eine Beratungsstelle?

Die Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung ist eng mit dem Deutschen Caritasverband verknüpft. In vielen Caritasstellen in Deutschland, aber auch bei den Kath. Frauenverbänden finden Sie eine Beratungsstelle für Mütter- / Mutter-Kind- / Vater-Kind-Maßnahmen. Die nächst liegende Stelle finden Sie unter Symbol für externen Linkwww.kag-muettergenesung.de

Was macht die Beratungsstelle?

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten Sie zu allen Fragen von Mutter- /Mutter-Kind / Vater-Kind-Maßnahmen. Sie helfen Ihnen bei der Antragstellung, halten die nötigen Antragsformulare bereit, beraten Sie bei den Fragen zur Betreuung oder Mitnahme von Kindern, helfen bei Bedarf bei der Finanzierung, beraten bei der Auswahl der passenden Klinik und stehen Ihnen nach der Maßnahme für weiterführende Beratung zur Verfügung.

Wer ist die Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung (KAG-Müttergnesung)?

Die KAG-Müttergenesung  ist der größte Anbieter von Mutter- / Mutter-Kind- / Vater-Kind-Maßnahmen und  eine Arbeitsgemeinschaft innerhalb des Deutschen Caritasverbandes. Uns angeschlossen sind  400 Beratungsstellen in Deutschland und 23 Mutter- / Mutter- Kind/ Vater-Kind Kliniken. In den uns angeschlossenen Kliniken führen jährlich rund 12.000 Frauen und 15.000 Kinder eine Maßnahme durch. Die KAG ist Mitglied im Deutschen Müttergenesungswerk / Elly-Heuss-Knapp-Stiftung.

Was ist das Deutsche Müttergenesungswerk?

Das Deutsche Müttergenesungswerk ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stein bei Nürnberg. Seine Aufgabe ist es, für die Idee der Müttergenesung in der Öffentlichkeit zu informieren, Beihilfe zu den Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für bedürftige Mütter und Zuschüsse zur Erhaltung und Errichtung von Einrichtungen zu gewähren sowie die Trägergruppen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Müttergenesungswerkes zu unterstützen. Darüber hinaus setzt sich das Müttergenesungswerk auch als Interessensvertreterin in Gesellschaft und Politik für die Anliegen von Müttern ein. 

Wie ist der Erfolg der Maßnahmen?

Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen der Müttergenesung verbessern deutlich die Stressbewältigungskompetenz und Lebenszufriedenheit der Teilnehmerinnen und senken gleichzeitig langfristig die Beschwerden und Befindlichkeitsstörungen. Dies belegen langjährige wissenschaftliche Studien des Forschungsverbundes „Prävention und Rehabilitation  für Mütter und Kinder“ an der Medizinischen Hochschule Hannover.