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Schulden

Wie komme ich runter von meinen Schulden? Diese Frage müssen sich immer mehr Personen und Familien stellen. Vielleicht ja auch Sie. Wir möchten Sie ermutigen, den Weg zu einer Verringerung Ihrer Schulden und zu einer Entschuldung einzuschlagen. Hier erhalten Sie Tipps für die ersten Schritte.

Wichtige Hinweise und Informationen erhalten Sie auch
im Online-Beratungsbereich der Schuldnerberatung: hier 

 


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Meine Schulden erdrücken mich. Was kann ich tun?

Vielen Menschen haben Schulden. Dies ist noch kein Alarmsignal. Wenn aber Ihr Geld für laufende Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ausreicht und Sie mit Ihren Kreditraten im Rückstand sind, wird es höchste Zeit etwas zu tun. Wichtig ist dann vor allem, dass Sie Ihren Lebensunterhalt sichern.


Ich komme mit meinem Geld nicht aus

Wenn Sie mehr Geld ausgeben als Ihnen zur Verfügung steht, greifen Sie erst mal zu Stift und Papier. Stellen Sie fest, wie hoch Ihre monatlichen Einnahmen sind und wie hoch Ihre monatlichen Ausgaben sind. Stellen Sie diese beiden Summen gegenüber. Berücksichtigen Sie auch wiederkehrende, viertel-, halb- und jährliche Beträge. Ermitteln Sie, woher Ihre Mehrausgaben stammen. Überlegen Sie anschließend: wie viel Geld kann ich im Monat ausgeben? Wie viel Geld brauche ich für Miete, Strom und Nahrung? Gibt es Ausgaben, auf die ich kann verzichten? Kann ich eine Versicherung oder eine  Vereinsmitgliedschaft kündigen? Wie steht es mit dem Verzicht auf Ihren PKW? Benötige ich ihn wirklich, um beispielsweise zur Arbeit zu gelangen? Ist es denkbar, in eine preiswertere Wohnung umzuziehen?

Nehmen Sie auf alle Fälle Kontakt zu einer in Wohnortnähe gelegenen Sozialberatungs- oder Schuldnerberatungsstelle auf und lassen sich dort qualifiziert und sachkundig beraten. Die Adressen der Caritasberatungsstellen finden Sie: hier

 


Ich bin mit der Miete im Rückstand! Mir wurde der Strom gesperrt! Die Bank löst die Lastenschriften nicht mehr ein!

Sollte einer dieser Punkte bei Ihnen zutreffen, nehmen Sie In jedem Fall Kontakt zu einer Sozialberatungs- oder Schuldnerberatungsstelle auf! Hier finden Sie Ansprechpartner, die Ihnen bei Ihren finanziellen Problemen zur Seite stehen. Vielleicht haben Sie auch schon selber einige Ideen, wie Sie Ihre Schuldensituation verändern können. Vielleicht st es möglich, Ihre Einkommenssituation durch einen Antrag auf Wohngeld oder ergänzende Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII zu erhöhen. Oder Sie verringern Ihre Ausgaben, indem Sie unnötige Versicherungen kündigen. Überlegen Sie ob es sinnvoll ist, in eine billigere Wohnung umziehen. Überprüfen Sie Ihre Ausgaben und überlegen Sie, wo Sie Geld einsparen können.

Sie sollten auf jeden Fall aktiv werden. Wenden Sie sich an die Fachleute der Sozial- oder Schuldnerberatungsstellen. Die Adressen der Caritasberatungsstellen finden Sie: hier


Ich bin mit der Miete im Rückstand.

Wenn Sie mit zwei aufeinander folgenden Mietzahlungen in Verzug geraten sind, kann Ihr Vermieter die Wohnung fristlos kündigen. Gleiches gilt, wenn über einen längeren Zeitraum nur Teilbeträge gezahlt wurden, die insgesamt wieder Rückstände von zwei Monatsmieten ergeben. Setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Vermieter in Verbindung und klären, ob Sie Ihren Mietrückstand in Teilbeträgen zurückzahlen können. Nach einer fristlosen Kündigung fordert der Vermieter Sie in der Regel auf, die Wohnung zu räumen. Es droht Obdachlosigkeit. Bei Mietrückständen sollten Sie auf alle Fälle sofort Kontakt zu einer Sozialberatungs- oder Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe aufnehmen. Die Adressen der Caritasberatungsstellen finden Sie: hier


Ich kann Strom und Gas nicht mehr bezahlen

Wenn Sie Ihre Strom- oder Gasrechnung nicht mehr begleichen können, sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem Energieversorgungsunternehmen in Verbindung setzen. Vielleicht ist es möglich, eine Rückzahlungsvereinbarung zu treffen. Sonst kann das Unternehmen Strom oder Gas abstellen. Sie sollten auch Kontakt zu einer Sozialberatungs- oder Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe aufnehmen. Hier finden Sie kompetente Ansprechpartner, die mit Ihnen zusammen ermitteln, wie Sie Ihre Schuldensituation verändern können und Ihnen Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Die Adressen der Caritasberatungsstellen finden Sie: hier

 


Meine Bank zahlt mir kein Geld mehr aus

Das die Bank kein Geld mehr auszahlt, kann unterschiedliche Gründe haben. Vielleicht haben Sie Ihren Dispositionskredit überzogen? Oder hat ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) dazu geführt, dass Ihr Konto gesperrt wurde? Sprechen Sie mit Ihrer Bank und erfragen die Gründe. Im Falle eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sollten Sie sofort zur Rechtsantragsstelle Ihres Amtsgerichts gehen. Beantragen Sie dort einen Beschluss auf Freigabe des nicht pfändbaren Anteils Ihres Einkommens nach § 850 k Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) für alle Lohneingänge. Vom Gericht erhalten Sie einen Beschluss, mit dem Sie zu Ihrer Bank gehen können. Dann bekommen Sie den unpfändbaren Anteil Ihres Lohnes ausgezahlt. Auch sollten Sie Kontakt zu einer Sozialberatungs- bzw. Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe aufnehmen. Die Adressen der Caritasberatungsstellen finden Sie: hier


Ich habe einen Vollstreckungsbescheid bekommen

Jetzt wird’s kritisch. Ein Vollstreckungsbescheid wirkt wie ein Gerichtsurteil. Es ermöglicht Ihrem Gläubiger, seine Forderung zwangsweise, beispielsweise durch einen Gerichtsvollzieher oder durch Lohn- und Gehaltspfändung bei Ihrem Arbeitgeber einzufordern. Wenn die Forderung unbegründet ist, sollten Sie gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen. Dieses können Sie persönlich oder schriftlich gegenüber dem Gericht tun. Dazu können Sie den Einspruchsvordruck, der dem Vollstreckungsbescheid beiliegt, nutzen. Beachten Sie unbedingt die sehr kurze Widerspruchsfrist. Auf alle Fälle sollten Sie aber auch Kontakt zu einer gelegenen Sozialberatungs- bzw. Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe aufnehmen. Die Adressen der Caritas-Beratungsstellen finden Sie: hier


Was wird mir von meinem Einkommen gepfändet?

Durch eine Zwangsvollstreckung können Gläubiger Zugriff auf Lohn oder Gehalt sowie Sozialleistungen, Ihr Bankguthaben oder Kontogutschriften nehmen. Dabei gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Dem § 850 c der ZPO können Sie entnehmen, welcher Einkommensanteil monatlich einbehalten und an Ihre Gläubiger abgeführt wird.


Was ist Verbraucherinsolvenz?

Als Insolvenz bezeichnet man die Tatsache, dass jemand Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Wenn Sie als Privatperson insolvent, also überschuldet sind, so können Sie Verbraucherinsolvenz anmelden und eine Restschuldbefreiung beantragen. Das bedeutet, dass Ihnen ein Teil Ihrer Schulden erlassen wird. Bevor Sie diesen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht Ihres Wohnortes stellen, müssen Sie sich aber beraten lassen. Kompetente Ansprechpartner finden Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle. Außerdem müssen Sie sich darauf einstellen, dass ein Verbraucherinsolvenzverfahren 72 Monate dauert. Während dieser Zeit verwaltet ein Treuhänder, der vom Gericht bestimmt wird, Ihr Vermögen. Vermögenswerte und über der Pfändungsfreigrenze liegende Einkommensanteile werden für die Befriedigung der Gläubiger eingesetzt. Mit anderen Worten, jeder Euro, den Sie aus Sicht des Treuhänders entbehren können, wird für die Abzahlung Ihrer Schulden verwendet. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt nach 72 Monaten, also nach sechs Jahren, die Restschuldbefreiung. Das heißt, alle Schulden, die Sie bis dahin nicht tilgen konnten, werden erlassen.


Ich brauche neuen Hausrat

Prüfen Sie zunächst, was unbedingt angeschafft werden muss. Sparen Sie hierfür Beträge an, kaufen Sie nicht auf Pump! Sehr günstigen Hausrat und Einrichtungsgegenstände können Sie in Second-hand-Läden und Sozialkaufhäusern erwerben. Hinweise, wo Sie entsprechende Einrichtungen finden, bekommen Sie bei sozialen Einrichtungen, den Wohlfahrtsverbänden oder Ihrer Allgemeinen Sozialberatungsstelle.