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Gesundheit

Gesundheit ist ein hohes Gut. Daher sollten alle Menschen einen uneingeschränkten Zugang zu hochwertigen und qualitativen medizinischen Leistungen haben. Daher ist es wichtig, dass Sie krankenversichert sind und Ihnen zustehende Leistungen erhalten.

Gesundheit ist aber nicht nur von diesen Leistungen abhängig. Es ist auch wichtig, dass jede/r Einzelne Verantwortung für ihre/seine Gesundheit übernimmt. So kann auch etwa die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsprogrammen oder die Änderung des persönlichen Lebensstils ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der eigenen Gesundheit sein.  

 


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Ich bin nicht krankenversichert

Seit dem 01. April 2007 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.

Seit diesem Tag muss Ihre letzte Krankenversicherung Sie aufnehmen. Setzen Sie sich umgehend mit dieser Krankenversicherung in Verbindung.


Meine Krankenkasse stellt mir Beitragsrückstände in Rechnung.

Seit dem 01. April 2007 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.

Seit diesem Tag muss Ihre letzte Krankenversicherung Sie aufnehmen. Wenn Sie bis heute noch keine Krankenversicherung haben, wird die Krankenkasse Ihnen die seitdem aufgelaufenen Beitragsrückstände in Rechnung stellen. In diesem Fall haben Sie nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch. Davon betroffen sind auch die mitversicherten Partner und Kinder. Falls Sie allerdings Leistungen zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII erhalten, stehen Ihnen trotz Beitragsrückständen die vollen Leistungen zu.

Die Krankenkassen haben die Möglichkeit Ihnen die Beitragsrückstände zu stunden oder Teilzahlungen mit Ihnen zu vereinbaren oder die Forderungen fallen zu lassen. Dazu müssen Sie aber erklären, dass Sie vorher keine Kenntnisse von der Versicherungspflicht hatten und warum Sie die Rückstände nicht zahlen können.

Nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu Ihrer letzten Krankenkasse auf! Lassen Sie sich ggf. in einer Beratungsstelle der Allgemeinen Sozialberatung beraten. Die Adressen finden Sie hier

 

Welche Zuzahlungen haben Krankenversicherte zu leisten?

Die Zuzahlungen sind im § 61 Sozialgesetzbuch V geregelt. Sie betragen für Medikamente zurzeit 10 Prozent des Abgabepreises, dabei jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €. Die Zuzahlung darf nicht höher sein, als die Kosten des Mittels.

Hier einige Beispiele:

  1. Ein Medikament kostet 12 €. Die Zuzahlung beträgt 5 €
  2. Medikamente kosten 120 €. Die Zuzahlung beträgt 10 €
  3. Medikamente kosten 70 €. Die Zuzahlung beträgt 7 €
  4. Ein Medikament kostet 3 €. Die Zuzahlung beträgt 3 €

Bei stationären Maßnahmen, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt, beträgt die Zuzahlung derzeit 10 € pro Tag. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 Prozent sowie 10 € je Verordnung. Auch die vierteljährliche Praxisgebühr ist eine Form der  Zuzahlung.

Sie erhalten eine Quittung über die Zahlungen.


Ich kann meine Brille, Zähne, … nicht bezahlen

Prüfen Sie, ob Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen können. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen ist im Sozialgesetzbuch V § 62 geregelt.  Die Belastungsgrenze liegt bei 2% Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen. Bei chronisch Kranken liegt sie bei 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Für die Belastungsgrenze werden die Zuzahlungen von Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen und Krankenhauszuzahlungen zusammen gerechnet. Alle anderen Zuzahlungen (Zahnersatz, Individuelle Gesundheits-Leistungen) sowie rezeptfreie Medikamente werden nicht bei der Berechnung der Belastungsgrenze berücksichtigt.

Zum Beispiel: Sie haben 900 € Rente monatlich und tragen noch Zeitungen aus. Als Zuverdienst bekommen Sie 50 € monatlich: 900 + 50 = 950 x 12 Monate = 11.400 € Bruttoeinnahmen im Jahr.

2 % von 11.400 € sind 228 €: Wenn Sie im Jahr Zuzahlungen über 228 € zu leisten haben, können Sie sich von den Zuzahlungen bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen. 

Für chronisch kranke Menschen beträgt die Belastungsgrenze 1%. Bei unserem Beispiel würde das bedeuten, dass Sie sich bei Zuzahlungen über 114 € bereits befreien lassen können.