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Häufig gestellte Fragen
ArbeitslosigkeitArbeit ist für viele Menschen ein wichtiger Faktor im täglichen Leben. Arbeitslosigkeit ist daher ein gravierender Einschnitt im Leben der Betroffenen, aber auch Ihrer Angehörigen. Oft werden persönlicher Erfolg und soziale Anerkennung von beruflichen Leistungen abhängig gemacht. Arbeitslosigkeit ist daher nicht nur ein materielles, sondern häufig auch ein soziales Problem.
Wenn Sie Fragen zu den materiellen Auswirkungen und Grenzen haben, aber auch wenn Sie persönliche Schwierigkeiten durch Arbeitslosigkeit haben, können Sie die Online - Beratung der Caritas in Anspruch nehmen. Auch Angehörige, die von Arbeitslosigkeit mitbetroffen sind, beraten wir, um Lösungen in diesen oft belastenden Situationen zu finden.
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Nehmen Sie unverzüglich mit der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit Kontakt auf und stellen einen Antrag auf Arbeitslosengeld I, sonst droht Ihnen eine Leistungssperre.
Stellen Sie zusätzlich einen Wohngeldantrag beim zuständigen Wohnungsamt der Kommune.
Beantragen Sie einen Kinderzuschlag bei der Familienkasse der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit. Falls der Kinderzuschlag aufgrund zu niedrigen Einkommens abgelehnt wird, stellen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II bei der örtlich zuständigen Arge (Arbeitsgemeinschaft), Agentur für Arbeit oder beim Landkreis. Beachten Sie, dass Wohngeld dann nicht mehr gewährt wird, da angemessene Mietkosten bei der Gewährung von Arbeitsodengeld II übernommen werden.
Stellen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit oder beim Landkreis. Beachten Sie aber, dass Kinderzuschlag und/oder Wohngeld dann nicht mehr gewährt werden.
Stellen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II bei der örtlich zuständigen Arge, Agentur für Arbeit oder beim Landkreis.
Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I und / oder Arbeitslosengeld II sind grundsätzlich krankenversichert. Die Beiträge werden von den Behörden direkt an die Krankenkassen gezahlt. Auch Ehepartner und Kinder sind mitversichert.
Die Miete inklusive Nebenkosten wird bei ALG II-Bezugin angemessenem Rahmen übernommen. Ist Ihre Miete zu hoch, so wird in der Regel spätestens nach 6 Monaten nur noch der angemessene Teil übernommen. Nebenkostennachzahlungen werden auf Antrag in angemessenem Umfang übernommen.
Mehr Informationen finden Sie auch im Bereich „Wohnen“ in diesen „Häufig gestellten Fragen“.
Einmalige Beihilfen gibt es nur für eine Erstausstattung einer Wohnung, einer Erstausstattung für Bekleidung, einer Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt eines Kinds und bei mehrtägigen Klassenfahrten. Alles Weitere muss von der Regelleistung bezahlt werden.
Mehr Informationen finden Sie auch im Bereich „Anträge und Bescheide“ in diesen „Häufig gestellten Fragen“.
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) monatlich einen Teilbetrag ansparen, um dann einmalige Bedarfe abdecken zu können.
Bei unabweisbarem Bedarf können bei Bezug von ALG II auch Darlehen gewährt werden, die allerdings zum Zwecke der Rückzahlung in den Folgemonaten in monatlichen Teilbeträgen von der Regelleistung einbehalten werden.
Nein. Dauerhaft Erwerbsunfähige bekommen bei Bedarf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe). Der Antrag wird bei der Kommune vor Ort gestellt.
Erwerbsfähige Partner beziehen bei Bedarf weiterhin Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.