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Freiwilligendienste im Ausland![]() | |
Ein Freiwilligendienst im Ausland ist mehr als Urlaub. Dort haben wir eine Menge über uns selbst gelernt. (c) Katholische Nachrichtenagentur / Deutscher Caritasverband |
Je nach Alter, Kompetenzen und Interessen gibt es auch für Freiwilligendienste im Ausland unterschiedliche Angebote:
Europäischer Freiwilligendienst
Internationale Freiwilligendienste für ältere Menschen
Kulturweit - der Freiwilligendienst des Auswärtigen Amtes
Rechtlich nicht geregelte Freiwilligendienste
Weltwärts - Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst
Als zivildienstpflichtiger junger Mann kannst Du anstelle eines Zivildienstes im Inland, einen sogenannten "Anderen Dienst im Ausland" oder auch ein Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland leisten. Dazu ist ein anerkannter Träger sowie eine anerkannte Stelle notwendig, die den Einsatz bescheinigt. Rechtliche Grundlage für den "Anderen Dienst im Ausland" ist § 14b des Zivildienstgesetzes sowie für das Freiwillige Soziale Jahr im Ausland §14c des Zivildienstgesetzes.
Mehr dazu erfährst Du beim
Bundesamt für Zivildienst
Der European Voluntary Service bringt Dich ins europäische Ausland. Dort lernst Du Land und Leute kennen, indem Du in Einrichtungen mitarbeitest. Teilnehmen können junge Leute zwischen 18 und 25 Jahren, in Ausnahmen bis 30 Jahren.
Mehr Informationen dazu erfährst Du auf dem
Caritas-Ehrenamtsportal
Das Freiwillige Soziale Jahr, als gesetzlich geregeltes Angebot der Jugendbildung, kann auch im Ausland geleistet werden. Es ermöglicht Dir zum Beispiel praktische Lebenserfahrung in einem sozialen Arbeitsgebiet zu sammeln, eine andere Kultur und Lebensweisen kennen zu lernen und Dich beruflich zu orientieren. Teilnehmen können junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren (in einigen Ländern jedoch erst ab 18 Jahren).
Mehr Informationen dazu findest Du auf den Internetseiten der
Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Freiwilligendienste und dem
Caritas-Freiwilligen-Portal.
Der Freiwilligendienst des Auswärtigen Amtes bietet insbesondere Einsatzmöglichkeiten in der Kultur- und Bildungspolitik. Teilnehmen können junge Menschen zwischen 18 und 26 Jahren.
Mehr dazu erfährst Du auf den Seiten von
"Kulturweit" des Auswärtigen Amtes
Neben den gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten gibt es auch verschiedene weitere ohne Rechtsform. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. So zum Beispiel wenn ein Einsatzfeld gewählt wird, welches nicht im Gesetz vorgesehen ist, wenn es zu wenig finanzierte Plätze in einer Rechtsform gibt oder wenn kein Träger vorhanden ist, der entstehende Kosten für Sozialleistungen übernimmt. Ein Einsatz kann auch eigenverantwortlich geplant und finanziert werden, gesetzliche Nachteile sind dabei allerdings zu berücksichtigen. Ein solcher Einsatz sollte jedoch ausschließlich mit entsprechend fachlich kompetenter Unterstützung vorbereitet und durchgeführt werden. Ein hohes Maß an Engagement ist erforderlich.
Gesetzliche Anerkennung einer Einsatzstelle:
Ist eine Einsatzstelle, zum Beispiel über Partnerschaftsgruppen in Pfarrgemeinden, Eine-Welt-Gruppen oder Vereinspartnerschaften vorhanden, ist es möglich, diese über einen Träger gesetzlich anerkennen zu lassen. Dazu müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen eingehalten werden. Das Anerkennungsverfahren kann bis zu 1 Jahr dauern.
Dieser Dienst bringt junge Leute in die Entwicklungsländer der Erde. Sozialpolitisches und interkulturelles Engagement sind hier angesagt. Gefördert wird der Einsatz vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Teilnehmen können junge Leute zwischen 18 und 28 Jahren mit Deutschem Pass oder einem entsprechenden Aufenthaltsrecht. Hauptschul- oder Realschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife sind Voraussetzung für eine Bewerbung.
Mehr Informationen dazu findest Du auf dem
Caritas-Freiwilligenportal
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Beim Freiwilligendienst in Afrika konnte ich meine Kenntnisse und Fähigkeiten den Kindern und Jugendlichen weitergeben und den Kontrast der Kulturen erleben. (c) Wilhelm Sottru |
Auch Menschen ab 27 Jahren bis ins Rentenalter steht ein Freiwilligendienst im Ausland offen. Hier haben sich in den letzten Jahren verschiedene Formen von Einsätzen herausgebildet. Beispiele sind:
Internationale Freiwilligendienste für unterschiedliche Lebensphasen. Diese wurden im Rahmen des Modellprogramms Generationsübergreifende Freiwilligendienste erprobt und stehen Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen offen.
Ärzte ohne Grenzen. Die medizinische Nothilfeorganisation bietet Menschen mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung, insbesondere aus dem Gesundheits- und dem technischen Bereich, weltweite Einsatzmöglichkeiten.
Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen - UN Volunteers. Freiwillige in diesem Programm werden zur Unterstützung von entwicklungspolitischen Zielen entsendet. Voraussetzung ist unter anderem ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit 5 - 10 Jahren Berufserfahrung.
Senior Expert Service. Dieser bietet Menschen im Ruhestand die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und ihr Wissen an andere im Ausland und in Deutschland weiterzugeben.
Die Experten der Freiwilligen-Zentren und Beratungsstellen "Freiwilligendienste" geben Ihnen gerne individuell Antwort.
Hier geht's zur Online-Beratung: